1. März 2022
Diese Förderungen für Elektrotransporter gibt es jetzt!
Sie denken darüber nach, sich einen Elektrotransporter zu kaufen? Oder Ihre Flotte auf E-Mobilität umzustellen? Dann können Sie von verschiedenen Förderungen profitieren, mit denen Bund und Länder den Umstieg auf klimafreundliche Nutzfahrzeuge vorantreiben wollen. Welche Förderungen für Elektrotransporter es gibt, wem diese zustehen und wo sie beantragt werden können, das erfahren Sie in diesem Artikel.
1) Förderungen auf Bundesebene - Die Umweltprämie
Die Bundesregierung hat bis zum Jahr 2025 insgesamt 1,6 Mrd. Euro bereitgestellt, um die Anschaffung von elektrischen oder umgerüsteten Nutzfahrzeugen zu fördern. Käufer oder Leasende eines E-Transporters der Fahrzeugklassen M1 und N1 können sich deshalb auf bis zu 9000 Euro Förderung freuen.
Diese „Umweltprämie“, auch bekannt als Umweltbonus oder Elektroprämie, wird zum Teil durch die Bundesregierung (max. 6000 Euro) und zum Teil durch den Hersteller (max. 3000 Euro) ausgeschüttet.
Höhe der Umweltprämie
Ob und in welcher Höhe die Umweltprämie ausgezahlt wird, ist abhängig vom:
- Gewicht
- der Antriebsart
- den Anschaffungskosten (Nettolistenpreis max. 65.000 Euro)
- sowie ggf. von der Leasing-Dauer
des gewählten Nutzfahrzeuges.
Einen umfassenden Überblick über die Höhe der Umweltprämie sowie den jeweiligen Hersteller- und Bundesanteil – gestaffelt nach Nettolistenpreisen – finden Sie z.B. hier.
Empfänger der Umweltprämie
Käufer und Leasende eines neuen Elektrofahrzeugs
Die maximale Förderhöhe von 9000 Euro wird beim Kauf eines Elektro- oder Hybridfahrzeuges sowie bei einer Leasing-Dauer von mindestens 24 Monaten gewährt. Bei kürzeren Leasing-Verträgen staffelt sich die Prämie.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat hierzu eine Liste der förderfähigen E-Fahrzeuge erstellt. Diese kann online abgerufen werden und verschafft einen Überblick darüber, welche Fahrzeugmodelle gefördert werden.
Halter eines elektrischen Gebrauchtwagens
Auch für elektrische Gebrauchtwagen kann die Umweltprämie in Anspruch genommen werden.
Dabei gelten diese Voraussetzungen:
- Erstzulassung nach dem 04.11.2019
- Erstzulassung liegt maximal 12 Monate zurück
- Max. 15.000 km Laufleistung (hierzu bitte: Nachweispaket für Gebrauchtwagen ausfüllen)
- zuvor keine weitere Förderung beantragt
Antrag auf Umweltprämie
Der Antrag auf die „Umweltprämie“ kann direkt nach erfolgter Zulassung über ein Online-Formular beim BAFA gestellt werden.
Übersicht benötigter Unterlagen:
Bei Kauf:
- Rechnung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Bei Leasing:
- Leasingvertrag
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kalkulation der Leasingraten
- verbindliche Bestellung
Nach erfolgreicher Prüfung fließt die Fördersumme direkt auf das Konto des Käufers oder Leasenden.
Zusatzvorteil – Wegfall Kfz-Steuer
Ein weiterer Vorteil beim Kauf eines Elektrofahrzeugs ist der Wegfall der Kfz-Steuer für die ersten zehn Jahre nach der Erstzulassung (bis 2031). Dies gilt auch rückwirkend für alle Neuzulassungen ab dem 01.01.2016.
Sonderabschreibungen:
Seit Ende 2019 gilt zudem für elektrische Liefer- und Nutzfahrzeuge eine einmalige Sonderabschreibung von 50%, welche zur regulären Abschreibung von 16,7 % (über eine Laufzeit von 6 Jahren) hinzugerechnet werden kann. Diese Regelung ist vorerst bis Ende 2030 befristet.
2) Förderungen auf Landesebene
Neben der Förderung durch die Bundesregierung gibt es zudem verschiedene Förderungen auf Länderebene.
Davon profitieren auch Käufer eines Elektrotransporters der leichteren Fahrzeugklassen (z.B. L7e), welche vom Anspruch auf die Umweltprämie bisher leider ausgeschlossen sind.
Übersicht über Förderungen einzelner Bundesländer
- Berlin – Programm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“: bis zu 5.000 Euro
- Thüringen – Programm „E-Mobil Invest“: 40% der Investitionssumme bzw. maximal 12.000 Euro
- Nordrhein-Westfalen – Programm „ElektroMobilität NRW“: 40% des Kaufpreises bzw. maximal 30.000 Euro
- Baden-Württemberg – Programm „BW-e-Gutschein“: bis zu 1.000 Euro
3) Förderungen auf kommunaler Ebene
Erfreulicherweise gibt es zudem einige Kommunen, die in Sachen E-Mobilität und Förderung nachhaltiger Mobilitätskonzepte mit bestem Beispiel vorangehen!
So haben zum Beispiel die Städte München, Limburg und Regensburg eigene Förderprogramme entwickelt, welche den Kauf eines Elektrofahrzeugs – vom elektrischen Lastenbike bis hin zum großen E-Transporter - finanziell unterstützen.
Informieren Sie sich dazu hier:
- München – Programm „München emobil“: 25% des Netto-Preises bzw. maximal 3.500 Euro
- Regensburg – Programm „Regensburg effizient“: bis zu 3.000 Euro
- Limburg – Programm „Limburg elektrisiert“: bis zu 600 Euro
Sie sehen, die Liste möglicher Förderungen für den Kauf eines Elektrotransporters kann sich sehen lassen und wächst stetig weiter.
Gern halten wir Sie über neue Fördermöglichkeiten auf dieser Seite auf dem Laufenden. Schauen Sie also immer wieder einmal vorbei!
Sie wollen jetzt diese Förderungen nutzen und einen Elektrotransporter finden, der zu Ihren Ansprüchen passt?